Einlagensicherung
Die Sicherung der Einlagen ist gerade auch beim Tagesgeld immer ein Thema, denn wer sein Geld einer Bank anvertraut, möchte auch wissen wie es um die Sicherheit des Angelegten bestellt ist. In Sachen Sicherheit hat sich einiges getan. Worauf der Tagesgeldanleger zu achten hat beleuchtet dieser Beitrag zum Thema Einlagensicherung.
Die Einlagensicherung umfasst gesetzliche und freiwillige Maßnahmen der jeweiligen Bank. Gesetzlich haben sich deutsche Finanzinstitute nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzt zu richten. In der Europäischen Union gibt es EG-Richtlinien, die von allen Mitgliedern eingehalten werden müssen.
Gesetzliche Sicherung der Einlagen in Deutschland
Geschützt sind in Deutschland deshalb 100% der Einlagen bis maximal 50.000 Euro. Ab Ende 2010 verdoppelt sich dieser Betrag noch einmal auf 100.000 Euro. Hierbei ist zu beachten, dass nur diejenigen Banken hierzulande verpflichtet sind, die auch eine eigene deutsche Gesellschaft und nicht nur eine Niederlassung betreiben – ihren Hauptsitz also nicht im Ausland haben.
Nach der Reform der Deutschen Einlagensicherung im Juli 2009 ist auch die zehn prozentige Verlustbeteiligung abgeschafft worden. Anleger sollen außerdem durch die Absichtserklärung der Bundesregierung (Staatsgarantie) beruhigt werden. Danach sind Ersparnisse bei Insolvenz eines beteiligen Finanzunternehmens auch gerichtlich einklagbar.
Einlagensicherung in der EU nach der EG-Richtlinie:
| Länder | geschützt | Entschädigungsbetrag |
| Belgien | 100% | 20.000 Euro |
| Dänemark | 100% | 300.000 DKK (~40.000 Euro) |
| Deutschland | 100% | 50.000 Euro |
| Finnland | 100% | 25.000 Euro |
| Frankreich | 100% | 70.000 Euro |
| Griechenland | 100% | 20.000 Euro |
| Großbritannien | 100% | 50.000 Pfund (~64.000 Euro) |
| Irland | 90% | 20.000 Euro |
| Italien | 100% | ~103.291 |
| Luxemburg | 100% | 20.000 Euro |
| Niederlande | 100% | 100.000 Euro |
| Portugal | 100% | 33.750 Euro |
| Schweden | 100% | 250.000 SEK (~26.000 Euro) |
| Spanien | 100% | 20.000 Euro |
Auch das hier auf unserer Seite besprochene Bank of Scotland Tagesgeld unterliegt selbstverständlich der Einlagensicherung. Sparguthaben sind bei der BOS bis zu einem Betrag von 50.000 Pfund geschützt.
Freiwillige Einlagensicherung
Zu der freiwilligen Einlagensicherung gehören in Deutschland die Einalgensicherungsfonds der verschiedenen Bankenverbände. So sind Sparkassen beispielsweise freiwillig über die gesetzliche Sicherung hinaus, im Sparkassenunterstützungsfond engagiert. Hierin wird der Sockelbetrag der gesetzlichen Sicherung berücksichtigt und zusätzlich abgesichert.
